Von Audio System gibt es eine Vielzahl an Nachrüstlautsprechern für Audi. Wir schaffen den Überblick und testen das RFIT Set für den A6 C8.
>> Mehr erfahren>> Alle anzeigenFür die Älteren unter uns gehören diese Lautsprecher zu den ersten jugendlichen Audiowunschträumen, wie zum Beispiel das Klipschorn oder die Electro Voice Sentry III. Für alle anderen könnte dieser besondere Lautsprecher eine echte Überraschung werden.
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Life-Mitschnitt
Erinnern Sie sich noch an das Video von dem Meteorit, der in Russland einschlug? Das ist nicht etwa entstanden, weil da ein geistesgegenwärtiger Fahrer schnell sein Mobiltelefon aus der Tasche geholt hat sondern weil er eine Dashcam im Auto hatte, die permanent das Geschehen auf der Straße vor ihm mitfilmt. In Deutschland nehmen diese Kameras gerade ordentlich Fahrt auf.
Das Prinzip ist ganz einfach: Dashcams werden an der Frontscheibe angebracht und nehmen dann alles auf, was vor einem passiert. Im Ausland sind diese Dashcams tierisch angesagt. Youtube ist voll von Videos, die mit einer solchen Kamera aufgenommen wurden. Doch neben dem Spaßfaktor haben sie einen praktischen Nutzen für viele. Klar, in manchen Ländern wird das getan, um im Zweifelsfall etwas in der Hand zu haben, wenn man Gefahr läuft, dass einem Unrecht widerfährt, doch auch in unseren Gefilden kann ein Video von einem Geschehnis auf der Straße hilfreich sein, wenn es um das Sammeln von Beweismitteln, beispielsweise bei einem Unfall, geht.
Rechtlich einwandfrei geklärt ist das Verwenden des von einer Dashcam aufgenommenen Materials jedoch nicht. Es gibt Fälle, in denen der Richter die Videos anerkannte, jedoch kommt das auf den jeweiligen Fall und das Gericht an. Umgekehrt ist es jedoch sogar so, dass die Polizei die Videos beschlagnahmen kann, wenn man beispielsweise aufgrund einer Auffälligkeit oder eines Verstoßes angehalten wird. Dann kann die Cam auf einmal sogar gegen einen verwendet werden. Aus Sicht des Straßenverkehrsrechts ist gegen Dashcams nichts einzuwenden, sofern die Kamera das Sichtfeld des Fahrers nicht einschränkt und er vor allem nicht an ihr während der Fahrt herumspielt. Somit ist ein Teilaspekt dieser Kameras schon mal geklärt. Die zweite Frage schwebt aus rechtlicher Sicht noch ein wenig in der Luft, denn den Aspekt des Datenschutzes ist ja auch noch da. In Deutschland darf man eigentlich Privatpersonen oder Autokennzeichen anderer streng genommen nur mit deren Genehmigung filmen, andererseits fällt diese Regel außer Kraft, wenn es sich um eine Gruppe handelt, die gerade aufgenommen wird. Mann kann nun fleißig darüber diskutieren, richtig ist jedoch, dass man in unseren Gefilden nicht dafür belangt wird, wenn man ein Dashcam im Einsatz hat. Verboten ist auf jeden Fall, durch die Lande zu fahren, Verkehrsdelikte zu „sammeln“ und Leute bei der Polizei anzuschwärzen. Auch muss sichergestellt sein, dass die Kamera erst mit der Aufnahme beginnt, sobald sich das Fahrzeug in Bewegung setzt, sonst handelt es sich rechtlich um eine „Überwachung öffentlichen Raums“ und das ist untersagt. Und sollten Sie eine Reise nach Österreich planen, sollten Sie beachten, dass dort der Einsatz von Dashcams strafbar ist und mit relativ knackigen Strafen bis 10.000 Euro geahndet werden kann. Im Wiederholungsfall drohen dem Filmer gar 25.000 Euro Strafe. Vorsicht also, in Österreich ist die rechtliche Situation ganz eindeutig! Fest steht jedenfalls, dass solche Kameras das Potenzial haben, für eine Menge Spaß zu sorgen, denn das Cruisen durch schöne Landschaften oder das Mitschneiden der Fahrt in den Urlaub kann gerade in heutigen Zeiten, in denen Social Networks so angesagt sind, die nette Berichterstattung erwähnenswerter Erlebnisse erleichtern und verschönern.